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Was bedeutet D-Arzt?
Die D-ärztliche Tätigkeit befasst sich mit der Betreuung von Arbeits- und Wegeunfällen. Neben der gesetzlichen Krankenversicherung
wurde parallel die gesetzliche Unfallversicherung etabliert. Die
Kostenträger sind die Berufsgenossenschaften und die Gemeindeunfallkassen.
Der Kreis der Versicherten umfasst:
Diese Patienten müssen nach einem Arbeitsunfall beim D-Arzt vorgestellt werden. Der D-Arzt ist Betreuender, Sachverständiger und Koordinator bei der
Genesung, Rehabilitation und der Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall.